Wir erweitern konzessionsmarkt.de: Ab sofort handeln Sie auf unserer Plattform nicht mehr nur Taxi- und Mietwagenkonzessionen, sondern auch Omnibusunternehmen und Omnibuskonzessionen – also Betriebe und Genehmigungen für die gewerbliche Personenbeförderung mit Kraftomnibussen.
Damit deckt der Marktplatz künftig die drei wichtigsten Säulen des Personenbeförderungsgewerbes ab. Ob Sie einen Busbetrieb verkaufen, übernehmen oder erweitern möchten – hier finden Käufer und Verkäufer direkt zusammen, ohne Maklerprovision.
Was ist eine Omnibuskonzession?
Wer Fahrgäste gewerblich mit Kraftomnibussen (Fahrzeuge für mehr als neun Personen einschließlich Fahrer) befördert, benötigt nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) eine Genehmigung. Diese „Omnibuskonzession“ wird von der zuständigen Genehmigungsbehörde erteilt – und ist, anders als der reine Fahrzeugkauf, das eigentliche Wertobjekt eines Busbetriebs.
Das PBefG unterscheidet dabei im Wesentlichen zwei Verkehrsarten:
- Linienverkehr (§ 42 PBefG): regelmäßige, fahrplangebundene Verbindungen zwischen festen Haltestellen – der klassische Stadt- und Regionalbus.
- Gelegenheitsverkehr (§ 46 PBefG): nicht fahrplangebunden, etwa Ausflugsfahrten, Reisebusverkehr und Mietomnibusse.
Wer braucht eine Omnibuskonzession?
Die Genehmigungspflicht trifft praktisch jede gewerbliche Busbeförderung. Typische Einsatzfelder sind:
- Reisebus- und Busreiseunternehmen (Gelegenheitsverkehr)
- Stadtrundfahrten und Sightseeing-Touren – auch hier ist eine Konzession erforderlich; je nach Ausgestaltung (z. B. Hop-on/Hop-off mit festen Haltestellen) ordnet die Behörde sie dem Gelegenheits- oder dem Linienverkehr zu
- Linienbusverkehr im ÖPNV sowie eigenwirtschaftliche Linien
- Schüler-, Werks- und Pendlerverkehre
Eine Frage, die uns dazu häufig erreicht: Braucht man für Sightseeing-Bustouren eine Konzession? Ja. Stadtrundfahrten sind entgeltliche, geschäftsmäßige Personenbeförderung und damit grundsätzlich genehmigungspflichtig – die konkrete Einordnung nimmt die Genehmigungsbehörde vor.
Welche Voraussetzungen gelten?
Wie bei Taxi- und Mietwagenkonzessionen knüpft das PBefG die Genehmigung an drei Grundvoraussetzungen:
- Persönliche Zuverlässigkeit des Unternehmers
- Fachliche Eignung – nachgewiesen über die Fachkundeprüfung bzw. einen verantwortlichen Verkehrsleiter nach PBZugV
- Finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebs
Erfüllen Sie die fachliche Eignung (noch) nicht selbst, lässt sie sich über eine externe Verkehrsleitung abbilden – ein in der Branche etablierter Weg bei Gründung, Übernahme oder einem Wechsel in der Geschäftsführung.
Kaufen statt neu gründen
Wie im Taxi- und Mietwagenbereich ist der Kauf eines bestehenden Omnibusbetriebs oft der schnellere Weg in den Markt. Sie übernehmen nicht nur Fahrzeuge, sondern – je nach Angebot – auch Konzessionen, laufende Verträge, Linienrechte, Kundenstamm und eingespieltes Personal. Vor dem Kauf lohnt der genaue Blick auf Umsatz je Fahrzeug, Restlaufzeiten der Genehmigungen, Fixkosten und Fahrzeugzustand.
Jetzt auf konzessionsmarkt.de
Die neue Kategorie ist live: Stöbern Sie in den Omnibuskonzessionen oder stellen Sie Ihr eigenes Angebot ein – das Inserieren ist kostenlos. Wenn Sie Unterstützung beim Verkauf oder Kauf wünschen, begleiten wir Sie auf Wunsch von der Bewertung bis zur Prüfung der Übertragungs-Voraussetzungen – über unsere Verkaufsbegleitung und Kaufberatung.




