Wie funktioniert der Kauf einer Taxikonzession?

Ein angehender Taxiunternehmer, der gerade aus dem Prüfungsraum der IHK kommt, ein Unternehmer, der in eine andere Stadt umzieht oder ein Taxibetrieb, welches expandieren möchte: Der Wunsch, eine oder mehrere Konzessionen zu erhalten, führt viele Taxiunternehmer früher oder später zu einer zentralen Frage:

Kann ich eine Taxikonzession kaufen – ganz ohne Fahrzeug oder Betriebsübernahme?

Diese Frage ist absolut berechtigt, denn die Wartezeit auf eine behördliche Genehmigung kann im Extremfall mehrere Jahre betragen. Eine Diskussion aus einem Fachforum zeigt: So einfach ist der Kauf einer Konzession nicht.

Wir bringen Licht ins Dunkel und erklären, was rechtlich möglich ist, worauf man achten sollte – und was gar nicht geht.


1. Darf eine Taxikonzession gekauft werden?

Die Antwort lautet: Jein.

Laut § 2 Abs. 3 PBefG dürfen die Rechte und Pflichten aus einer Taxigenehmigung nur übertragen werden, wenn gleichzeitig das gesamte Unternehmen oder wesentliche selbstständige und abgrenzbare Teile des Unternehmens übertragen werden. Das bedeutet:

  • Einzelne Konzessionen isoliert kaufen? Nicht erlaubt.
  • Gesamten Betrieb inklusive Fahrzeug und Konzession kaufen? Ja, das geht.

Was dabei als „wesentlich und abgrenzbar“ gilt, lässt Raum für Interpretation – typischerweise gehören dazu:

  • Der Betriebssitz
  • Ein oder mehrere Fahrzeuge
  • Versicherungsverträge
  • Organisatorische Struktur (z.B. Mitarbeiter, Verwaltung)

2. Wie läuft ein legaler Kauf ab?

Ein rechtssicherer Kauf funktioniert in der Praxis wie folgt:

  1. Kauf des gesamten Betriebs, inklusive mindestens eines Fahrzeugs (notfalls „pro forma“, also auf dem Papier).
  2. Notarielle Beglaubigung des Kaufvertrags – insbesondere bei großen Betrieben und Kapitalgesellschaften üblich.
  3. Antrag auf Konzessionsübertragung bei der Genehmigungsbehörde am neuen Betriebssitz.
  4. Neuprüfung des Erwerbers durch die Behörde (Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit etc.).

In der Praxis ist es oft so, dass bei Taxibetrieben mit nur einer Konzession, das mitverkaufte Fahrzeug nach dem Verkauf wieder zurück an den Verkäufer geht – offiziell war es jedoch Teil des übernommenen Betriebs.


3. Was ist mit der Umsatzsteuer?

Bei einem vollständigen Betriebskauf fällt keine Umsatzsteuer an (§1 Abs. 1a UStG – „Betriebsveräußerung im Ganzen“). Wird nur eine Konzession übertragen (was nicht erlaubt ist), könnte Umsatzsteuer fällig werden. Da dies in der Praxis jedoch nie vorkommt und immer der gesamte Taxibetrieb gekauft wird, lautet die Antwort: nein, es fällt keine Umsatzsteuer an.


4. Abschreibung und steuerliche Behandlung

Die Konzession selbst kann steuerlich nicht abgeschrieben werden, da sie nicht abnutzbar ist – auch wenn sie mit hohem Aufwand erworben wurde. Aber: Je nach Gestaltung kann der Kaufpreis unter bestimmten Voraussetzungen dennoch bilanziell geltend gemacht werden – hier lohnt sich der Gang zum Steuerberater.


5. Was bedeutet das in der Praxis?

  • Wenn Sie nur eine Konzession kaufen möchten, müssen Sie einen Mini-Taxibetrieb „mitkaufen“, der genau diese Konzession enthält.
  • Sie kaufen „das ganze Unternehmen“, bestehend aus mindestens einem Fahrzeug und der zugehörigen Konzession. Das Fahrzeug kann im gegenseitigen Einvernehmen nach der Betriebsveräußerung wieder an den Verkäufer zurückverkauft werden.
  • Ein Handel mit „reinen Konzessionen“ (ohne Betrieb / Fahrzeug) ist verboten – und kann im Ernstfall zur Versagung der Konzessionsübertragung durch die Behörde führen.

6. Fazit:

Der Kauf von Taxikonzessionen ist möglich – aber nicht isoliert. Es braucht eine gewisse kreative rechtliche Gestaltung, damit der Verkauf den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Wer einfach 50.000 Euro für ein gelbes Blatt Papier zahlt, riskiert, am Ende ohne Konzession dazustehen.

Tipp: Lassen Sie sich vor dem Kauf rechtlich beraten und holen Sie frühzeitig Informationen bei der Genehmigungsbehörde der gewünschten Stadt ein. Denn: Jede Kommune kann die Anforderungen leicht unterschiedlich interpretieren.

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